1.Einleitung
Webanwendung zur Wohnungseigentumsverwaltung
Datum des Inkrafttretens: 30. August 2026.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Nutzung der vom Dienstanbieter betriebenen Webanwendung zur Wohnungseigentumsverwaltung (System). Sie bestimmen die Rechte und Pflichten des Dienstanbieters sowie der natürlichen und juristischen Personen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Verwalter, Mitglieder von Prüfungsausschüssen, Wohnungseigentümer, Mieter und sonstigen Nutzer des Systems. Mit der Nutzung erklärt der Nutzer, dass er diese AGB gelesen, verstanden und als verbindlich anerkannt hat. Wer die AGB nicht akzeptiert, darf das System nicht nutzen.
2.Angaben zum Dienstanbieter
Dienstanbieter: BI88 Kft.
Sitz: Debrecen, Munkácsy Mihály utca 7, Erdgeschoss 1 (kein Kundendienst an dieser Adresse).
Postanschrift: 4029 Debrecen, Munkácsy Mihály utca 7, Erdgeschoss 1.
Steuernummer: 23321692-1-09
Handelsregisternummer: 09-09-020945
Vertreter: Biri Imre
E-Mail: www.thgo.hu@gmail.com
Telefon: +36 30 353 2918
Website: www.thgo.hu
Kundendienst: www.thgo.hu@gmail.com; +36 30 353 2918
3.Begriffsbestimmungen
Für diese AGB haben die folgenden Begriffe die nachstehend festgelegte Bedeutung.
3.1.Dienstanbieter
Das in diesen AGB genannte Unternehmen oder der Einzelunternehmer, das bzw. der das System betreibt.
3.2.System
Eine internetbasierte Anwendung zur Wohnungseigentumsverwaltung, die insbesondere Folgendes ermöglicht: Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften; Bewohnerverzeichnisse; Verarbeitung von Eigentümerdaten; Verwaltung von Bankkonten; Finanzbuchhaltung; Kassenführung; Nebenkostenabrechnung; Verwaltung gemeinschaftlicher Kosten; Dokumentenspeicherung; elektronische Benachrichtigungen; Online-Abstimmungen; Erstellung von PDF- und Excel-Auswertungen sowie sonstige Verwaltungsaufgaben.
3.3.Nutzer
Jede natürliche oder juristische Person, die zur Nutzung des Systems berechtigt ist. Hierzu zählen insbesondere: gemeinsamer Vertreter; Hausverwalter; Nutzer, Demo-Admin, Demo-Admin 2 oder Verwalter; Buchhalter; Eigentümer; Bewohner; Mieter; Mitglied des Prüfungsausschusses oder bevollmächtigte Person.
3.4.Wohnungseigentümergemeinschaft
Die Wohnungseigentümergemeinschaft oder Wohnungsgenossenschaft, zu deren Verwaltung das System genutzt wird.
3.5.Superadministrator
Der Nutzer mit der höchsten Berechtigungsstufe, der Systemeinstellungen, Nutzerrollen, die Zuordnung von Wohnungseigentümergemeinschaften und Funktionsberechtigungen verwalten kann.
3.6.Nutzerstatus
Ein abonnementbasierter Berechtigungsstatus, mit dem der Nutzer die vom Superadministrator freigegebenen Funktionen zeitlich unbegrenzt verwenden kann. Innerhalb seiner Organisation kann er beliebig viele Verwalter zuordnen und festlegen, welche Wohnungseigentümergemeinschaften und freigegebenen Funktionen diese verwalten dürfen.
3.7.Demo-Admin
Ein für eine 60-tägige Testphase nach der Registrierung gewährter Berechtigungsstatus. Innerhalb der vom Superadministrator freigegebenen Berechtigungen verfügt ein Demo-Admin über die gleichen Funktionsrechte wie ein Nutzer; der einzige Unterschied ist die zeitliche Begrenzung auf 60 Tage.
3.8.Demo-Admin 2
Ein vom Demo-Admin zugeordneter Verwalterstatus. Ein Demo-Admin 2 darf nur auf die vom übergeordneten Demo-Admin zugewiesenen Wohnungseigentümergemeinschaften und Funktionen zugreifen; seine Berechtigung endet gleichzeitig mit der des übergeordneten Demo-Admins.
3.9.Verwalter
Ein einem Nutzer untergeordneter Verwalter. Er darf nur die ihm zugeordneten Wohnungseigentümergemeinschaften und die ihm übertragenen Funktionen innerhalb des Berechtigungsumfangs des übergeordneten Nutzers verwenden.
3.10.Abgelaufene Demo
Nach Ablauf der 60-tägigen Demo-Admin-Phase bleiben die bisherigen Daten erhalten. Neue Einträge, Änderungen und Uploads sind gesperrt. Berechtigte PDF- und XLSX-Auswertungen dürfen weiterhin heruntergeladen werden. Vollständiger Bearbeitungszugriff setzt den aktiven Nutzerstatus voraus.
3.11.Bewohner
Eigentümer, Nießbrauchberechtigter, Mieter oder sonstiger berechtigter Nutzer einer Wohnung in der Wohnungseigentümergemeinschaft.
3.12.Dokument
Jede im System gespeicherte elektronische Datei, insbesondere: PDF-Dateien; Word-Dokumente; Excel-Tabellen; Bilder; Protokolle; Einladungen; Beschlüsse von Eigentümerversammlungen; Berichte und sonstige Unterlagen.
3.13.Elektronische Benachrichtigung
Eine vom System versandte automatische Nachricht, insbesondere E-Mail, Systemnachricht oder Benachrichtigung.
4.Gegenstand der Dienstleistung
Der Diensteanbieter stellt über das Internet ein umfassendes elektronisches Erfassungs- und Verwaltungssystem für Wohnungseigentumsanlagen bereit.
Die Dienstleistung kann insbesondere folgende Module umfassen:
Bewohnerverzeichnis
Wohnungen
Eigentümer
Mieter
Miteigentumsanteile
E-Mail-Adressen
Telefonnummern
Buchhaltung
Bankbuchhaltung
Kassenbuchführung
doppelte Buchführung
Finanzjournal
Salden
Sachkontonummern
Hausgeld und gemeinschaftliche Kosten
monatliche Sollstellungen
individuelle Sollstellungen
Zahlungen
Rückstände
Überzahlungen
Salden
Versorgungsleistungen
Wasserzähler
Warmwasser
Kaltwasser
Wärmeverbrauch
Strom
Gas
Verbrauchsangaben
Abrechnungen
Dokumentenverwaltung
Das System kann das Hochladen, Einsehen, Herunterladen, Archivieren und Kategorisieren von Dokumenten ermöglichen.
Online-Abstimmungen
Das System unterstützt die Durchführung elektronischer Abstimmungen. Abstimmungsergebnisse können elektronisch gespeichert und wieder abgerufen werden.
Auswertungen
Das System kann verschiedene finanzielle und statistische Auswertungen erstellen, beispielsweise Jahresberichte, Kassenberichte, Kontoauszüge, Bewohnersalden, Verbrauchsabrechnungen, PDF-Berichte und Excel-Exporte.
5.Inanspruchnahme des Dienstes
Das System ist von einem internetfähigen Computer, Tablet oder Mobiltelefon aus zugänglich. Der Dienstanbieter garantiert keine vollständige Unterstützung aller Browser oder Betriebssysteme, bemüht sich aber um die ordnungsgemäße Funktion in aktuellen Versionen moderner Browser. Zur Nutzung benötigt der Nutzer eine Internetverbindung, einen unterstützten Browser, ein gültiges Nutzerkonto und die erforderlichen Berechtigungen.
6.Registrierung
6.1.Registrierungsvoraussetzungen
Die Nutzung des Systems setzt eine Registrierung voraus. Diese kann von einem Hausverwalter, gemeinsamen Vertreter, Beauftragten einer Wohnungseigentümergemeinschaft, Wohnungseigentümer, Mieter (sofern berechtigt) oder einer sonstigen von der Gemeinschaft ermächtigten Person eingeleitet werden. Registrierungsangaben müssen wahrheitsgemäß und richtig sein. Der Dienstanbieter darf Konten mit offensichtlich falschen oder unvollständigen Angaben löschen oder sperren.
6.2.Bei der Registrierung angegebene Daten
Bei der Registrierung können insbesondere folgende Daten abgefragt werden: Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Wohnungs- oder Einheitennummer, Eigentümer- oder Nutzerstellung, Benutzername (sofern verwendet) und Passwort. Weitere Daten können verlangt werden, soweit dies gesetzlich oder für den Betrieb des Dienstes erforderlich ist.
6.3.E-Mail-Adresse
Die angegebene E-Mail-Adresse muss echt, funktionsfähig und für den Nutzer zugänglich sein. Der Nutzer ist dafür verantwortlich, dass sie dauerhaft erreichbar bleibt. Der Dienstanbieter kann insbesondere Registrierungsbestätigungen, Links zum Zurücksetzen des Passworts, Systembenachrichtigungen, Einladungen zu Eigentümerversammlungen, Dokumentenhinweise, Benachrichtigungen zu Online-Abstimmungen, Zahlungsmitteilungen und Sicherheitswarnungen dorthin senden.
6.4.Obligatorische Bestätigung der E-Mail-Adresse
Für die Anmeldung am System ist die Bestätigung der E-Mail-Adresse erforderlich. Alle Rollen, insbesondere Superadministrator, Nutzer, Demo-Admin, Demo-Admin 2, Verwalter und Bewohner, dürfen sich erst anmelden und das System nutzen, nachdem sie den an ihre E-Mail-Adresse gesandten Bestätigungslink erfolgreich verwendet haben. Die Eingabe des richtigen Passworts allein berechtigt vor der Bestätigung nicht zum Zugang. Bei einer späteren Änderung der E-Mail-Adresse muss auch die neue Adresse bestätigt werden. Der Nutzer ist dafür verantwortlich, dass das Postfach für Bestätigungs- und Sicherheitsmitteilungen erreichbar bleibt.
7.Benutzerkonto
7.1.Anlegen eines Benutzerkontos
Nach erfolgreichem Abschluss der Registrierung wird ein Benutzerkonto eingerichtet. Das Konto ist personengebunden und darf nicht auf andere Personen übertragen werden. Eine andere Person darf nur mit einem eigenen Benutzerkonto und mit vom Superadministrator oder einem berechtigten Nutzer bzw. Demo-Admin zugewiesenen Rechten auf das System zugreifen.
7.2.Passwort
Nutzer müssen ein Passwort wählen, das angemessene Sicherheit bietet. Der Dienstanbieter empfiehlt mindestens acht Zeichen, darunter Klein- und Großbuchstaben, Ziffern und Sonderzeichen, sowie einen regelmäßigen Passwortwechsel.
7.3.Passwortsicherheit
Nutzer müssen ihr Passwort vertraulich behandeln, dürfen es nicht an Dritte weitergeben oder an öffentlich zugänglichen Orten notieren und müssen es bei Verdacht auf unbefugten Zugriff unverzüglich ändern.
7.4.Passwort vergessen
Bei vergessenem Passwort kann das System auf elektronischem Weg die Einrichtung eines neuen Passworts ermöglichen. Ein Link zum Zurücksetzen des Passworts ist nur für begrenzte Zeit gültig.
8.Berechtigungsverwaltung
Das System verwendet eine rollen- und wohnungseigentümergemeinschaftsbezogene Berechtigungsverwaltung. Der aktuelle Status erscheint in der Nutzerliste im Feld „Rolle“. Der Superadministrator kann festlegen, welche Menüpunkte, Funktionen und Vorgänge die einzelnen Nutzer und Demo-Admins verwenden dürfen. Ein Demo-Admin oder Nutzer darf einem untergeordneten Verwalter ausschließlich Rechte übertragen, über die er selbst verfügt.
8.1.Superadministrator
Der Superadministrator ist insbesondere berechtigt, Systemeinstellungen zu ändern, Nutzer und Rollen zu verwalten, Wohnungseigentümergemeinschaften anzulegen, neu zuzuordnen und deren Zugriffsberechtigungen zu prüfen, Menü- und Funktionsrechte zu erteilen oder einzuschränken sowie Sicherheits-, Dokumenten- und Spracheinstellungen zu verwalten.
8.2.Nutzer
Ein Nutzer darf die vom Superadministrator freigegebenen Funktionen zeitlich unbegrenzt verwenden. Er kann beliebig viele Verwalter zuordnen und für jeden untergeordneten Verwalter festlegen, welche Wohnungseigentümergemeinschaften und Funktionen er betreuen darf.
8.3.Demo-Admin
Ein Demo-Admin darf 60 Tage lang alle Funktionen nutzen, die der Superadministrator für ihn freigegeben hat. Seine Funktionsrechte entsprechen denen eines Nutzers, sind jedoch zeitlich befristet. Er kann beliebig viele Demo-Admin-2-Nutzer zuordnen und bestimmen, welche Wohnungseigentümergemeinschaften und welche auch ihm selbst erlaubten Funktionen diese verwalten dürfen.
8.4.Demo-Admin 2
Ein Demo-Admin 2 darf auf die vom übergeordneten Demo-Admin zugewiesenen Wohnungseigentümergemeinschaften und Berechtigungen zugreifen. Er darf keine Gemeinschaft oder Funktion erhalten, auf die der übergeordnete Demo-Admin selbst keinen Zugriff hat. Er hat keine eigene 60-tägige Testphase; seine Berechtigung endet stets zum Ablaufzeitpunkt des übergeordneten Demo-Admins, unabhängig vom Zeitpunkt seiner Anlage oder Zuordnung.
8.5.Verwalter
Ein Verwalter darf auf die vom übergeordneten Nutzer zugewiesenen Wohnungseigentümergemeinschaften und Funktionen zugreifen. Einem Nutzer können beliebig viele Verwalter zugeordnet werden.
8.6.Untergeordnete Verwalter und Zuordnung von Wohnungseigentümergemeinschaften
Auf der Bearbeitungsseite für Verwalter kann ein Nutzer oder Demo-Admin auswählen, welche Personen ihm unterstehen, und festlegen, welche Wohnungseigentümergemeinschaften der jeweilige Verwalter oder Demo-Admin 2 betreuen darf. Das System kann Gemeinschaften optisch unterscheiden: Grün kann für Gemeinschaften stehen, die der jeweilige Nutzer oder eine berechtigte Person seiner Organisation ursprünglich angelegt hat, Rot für andere bereits im System vorhandene Gemeinschaften. Eine berechtigte Person darf eine Gemeinschaft bei berechtigtem Anlass einem anderen Nutzer oder Verwalter zuordnen.
8.7.Dokumentation der ursprünglichen Erfassung
Das System kann für jede Wohnungseigentümergemeinschaft die Identität des ursprünglich erfassenden Nutzers und den Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung speichern. Eine spätere Neuzuordnung, ein Verwalterwechsel oder eine Änderung der Zugriffsrechte überschreibt weder den ursprünglichen Erfasser noch den ursprünglichen Erfassungszeitpunkt.
8.8.Verbot doppelter Erfassung von Wohnungseigentümergemeinschaften
Dieselbe Wohnungseigentümergemeinschaft darf nicht von einem anderen Nutzer erneut als neue Gemeinschaft erfasst werden. Das System kann anhand vorhandener Identifikationsdaten, insbesondere Name, Anschrift, Steuernummer, Grundbuch- oder Flurstücksnummer und anderer eindeutiger Merkmale, prüfen, ob sie bereits registriert ist. In diesem Fall kann die Speicherung mit dem Hinweis verweigert werden: „Diese Wohnungseigentümergemeinschaft wurde bereits erfasst. Bitte wenden Sie sich an unseren Kundendienst unter www.thgo.hu@gmail.com!“ Der Zugriff auf eine bereits erfasste Gemeinschaft ist über Berechtigungen und Neuzuordnung zu regeln, nicht durch Anlegen eines parallelen Datensatzes.
8.9.Abgelaufene Demoversion — vorgeschlagene Neufassung
Nach Ablauf der 60-tägigen Testphase des Demo-Admins wechseln dieser und alle zugehörigen Demo-Admin-2-Nutzer in den Status „Abgelaufene Demoversion“. Ab diesem Zeitpunkt dürfen sie keine neuen Daten erfassen, vorhandene Daten ändern oder Dateien hochladen. Sie dürfen jedoch die ihnen bisher zugänglichen Daten der Wohnungseigentümergemeinschaft weiterhin einsehen und berechtigte Auswertungen im PDF- und XLSX-Format herunterladen. Durch den Ablauf gehen keine Daten verloren; zuvor erfasste Daten bleiben im System gespeichert. Für den erneuten vollständigen Bearbeitungszugriff ist der Nutzerstatus erforderlich.
8.10.Bewohner
Ein Bewohner darf nur auf die für ihn freigegebenen Wohnungseigentümergemeinschaften und Funktionen zugreifen. Er kann insbesondere Folgendes einsehen: seinen eigenen Saldo und seine Zahlungen, Vorschreibungen der gemeinschaftlichen Kosten, seine Verbrauchskostenabrechnungen, für ihn freigegebene Dokumente und Informationen zu Eigentümerversammlungen, zulässige Online-Abstimmungen sowie sein eigenes Nutzerprofil.
8.11.Änderung von Berechtigungen
Der Superadministrator kann jede Berechtigung ändern oder einschränken. Nutzer und Demo-Administratoren können die Berechtigungen und die Zuordnung zu Wohnungseigentumsanlagen ihrer untergeordneten Nutzer im Rahmen ihrer eigenen Berechtigungen ändern. Bei unbefugtem Zugriff oder einem Sicherheitsrisiko kann der Diensteanbieter bestimmte Berechtigungen vorübergehend oder dauerhaft einschränken.
9.Nutzung des Systems
Der Nutzer darf das System ausschließlich zu rechtmäßigen Zwecken verwenden. Insbesondere sind untersagt:
die unbefugte Einsichtnahme in Daten anderer Nutzer,
die Anmeldung im Namen eines anderen Nutzers,
die Umgehung der Systemsicherheit,
automatisierte Datenerhebung ohne Genehmigung,
das Hochladen schädlicher Software,
die Behinderung des Systembetriebs,
die Verursachung übermäßiger Systemlast,
der Versand von Spam,
das Hochladen beleidigender oder rechtswidriger Inhalte.
10.Dokumentenverwaltung
Das System kann die elektronische Speicherung von Dokumenten ermöglichen. Zu den hochladbaren Dokumenten gehören insbesondere:
Protokolle von Eigentümerversammlungen,
Beschlüsse,
Einladungen,
Finanzberichte,
Verträge,
Allgemeine Geschäftsbedingungen,
Datenschutzhinweise,
sonstige PDF-, Word- oder Excel-Dokumente.
Der Nutzer darf nur Dokumente hochladen, zu deren Veröffentlichung er berechtigt ist. Der Diensteanbieter darf Dokumente entfernen, die gegen Rechtsvorschriften verstoßen oder den Betrieb des Systems gefährden.
11.Elektronische Kommunikation
Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, dass der Diensteanbieter Informationen zum Betrieb des Systems auch elektronisch übermitteln kann. Die elektronische Kommunikation kann insbesondere erfolgen:
per E-Mail,
als Systemnachricht,
über die Benachrichtigungsoberfläche,
als Dokumentenbenachrichtigung.
Der Nutzer hat sicherzustellen, dass sein E-Mail-Postfach die vom Diensteanbieter versandten Nachrichten empfangen kann.
12.Datensicherheit
12.1.Allgemeine Bestimmungen
Der Diensteanbieter legt besonderen Wert auf den sicheren Betrieb des Systems und den Schutz der Daten der Nutzer. Mit den ihm zur Verfügung stehenden technischen und organisatorischen Maßnahmen bemüht er sich darum, dass die verarbeiteten Daten:
vertraulich bleiben,
unverändert und vollständig bleiben,
verfügbar sind,
für unbefugte Personen nicht zugänglich sind.
Die Einzelheiten der Verarbeitung personenbezogener Daten sind in gesonderten Datenschutzhinweisen geregelt.
12.2.Schutz des Zugangs
Der Diensteanbieter bemüht sich sicherzustellen, dass nur authentifizierte Nutzer auf das System zugreifen können. Hierfür können insbesondere eingesetzt werden:
verschlüsselte Kommunikation (HTTPS/TLS),
passwortgeschützte Anmeldung,
Berechtigungsstufen,
Protokollierung,
Datensicherungen,
automatische Abmeldung bei Inaktivität,
Zugriffskontrollen.
Für die Nutzung eines Benutzerkontos ist die Bestätigung der E-Mail-Adresse erforderlich; bis zur Bestätigung ist eine Anmeldung auch bei ansonsten korrektem Passwort nicht zulässig.
12.3.Datensicherungen
Der Diensteanbieter kann zum Schutz der Systemdaten regelmäßige Datensicherungen erstellen. Die Zwecke der Datensicherungen sind:
Vermeidung von Datenverlust,
Wiederherstellung des Systems,
Sicherstellung der Geschäftskontinuität.
Der Diensteanbieter übernimmt keine Haftung für Datenverluste, die auf Fehler, vorsätzliche Löschungen oder rechtswidriges Verhalten des Nutzers zurückzuführen sind.
13.Verfügbarkeit des Dienstes
Der Diensteanbieter strebt eine möglichst ununterbrochene Verfügbarkeit des Systems an. Die Dienstleistung kann insbesondere aus folgenden Gründen zeitweise unterbrochen sein:
Wartung,
Softwareaktualisierung,
Sicherheitsaktualisierung,
Austausch von Hardware,
Datenbankwartung,
Ereignisse höherer Gewalt,
Probleme mit der Internetverbindung,
Ausfälle externer Dienstleister.
Der Diensteanbieter bemüht sich, die Nutzer über geplante Wartungsarbeiten vorab zu informieren.
14.Dienstleistungen Dritter
Beim Betrieb des Systems können auch Dienstleistungen Dritter in Anspruch genommen werden, beispielsweise:
E-Mail-Dienstleister,
Hosting-Anbieter,
VPS-Anbieter,
Cloud-Dienste,
Zahlungsdienstleister,
Kartendienste,
Protokollierungsdienste,
Sicherheitsdienstleister.
Für den Betrieb dieser Dienste haftet der Diensteanbieter nur im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang.
15.Haftung
15.1.Haftung des Dienstanbieters
Der Dienstanbieter betreibt das System mit der von ihm zu erwartenden fachlichen Sorgfalt.
Der Dienstanbieter garantiert nicht, dass:
der Dienst ohne Unterbrechung funktioniert;
er mit jedem Browser vollständig kompatibel ist;
alle Dienste Dritter jederzeit verfügbar sind;
die Internetverbindung des Nutzers störungsfrei ist.
15.2.Verantwortung des Nutzers
Der Nutzer ist verantwortlich für:
die Richtigkeit der angegebenen Daten;
die Sicherheit seines eigenen Passworts;
den Schutz seines eigenen Computers;
die Verwendung eines Virenschutzes;
die Verhinderung unbefugter Zugriffe.
15.3.Haftungsausschlüsse
Der Dienstanbieter haftet insbesondere nicht für:
Internetausfälle;
Stromausfälle;
Ereignisse höherer Gewalt;
Hackerangriffe, sofern alle angemessenen Schutzmaßnahmen getroffen wurden;
Schäden aufgrund von Fehlern Dritter;
Schäden aufgrund eigener Versäumnisse des Nutzers.
16.Geistiges Eigentum
Der gesamte Inhalt des Systems ist urheberrechtlich geschützt.
Dazu gehören insbesondere:
Quellcode;
Datenbankstruktur;
grafische Elemente;
Logos;
Symbole;
Dokumentation;
Vorlagen;
Berichte;
Auswertungen;
Softwarearchitektur.
Der Nutzer ist nicht berechtigt:
die Software zurückzuentwickeln;
Quellcode zu kopieren;
die Software unbefugt zu verändern;
sie unbefugt gewerblich zu nutzen;
sie ohne Lizenz weiterzuverkaufen.
Die Nutzung des Systems bewirkt keine Übertragung von Urheberrechten.
17.Beendigung des Vertrags
Das auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen begründete Rechtsverhältnis kann enden:
auf Wunsch des Nutzers;
durch Löschung des Nutzerkontos;
durch Kündigung seitens des Dienstanbieters;
durch Einstellung des Dienstes;
aufgrund gesetzlicher Bestimmungen.
Der Dienstanbieter kann den Zugang des Nutzers mit sofortiger Wirkung sperren oder beenden, wenn der Nutzer:
gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt;
rechtswidrige Tätigkeiten ausübt;
Rechte anderer Nutzer verletzt;
die Sicherheit des Systems gefährdet;
den Betrieb des Systems behindert.
18.Beschwerdebearbeitung
Der Nutzer kann seine Beschwerde schriftlich oder elektronisch einreichen.
Die Beschwerde sollte insbesondere enthalten:
den Namen des Nutzers;
seine Kontaktdaten;
eine ausführliche Beschreibung der Beschwerde;
den Zeitpunkt des betreffenden Ereignisses;
vorhandene Beweismittel.
Der Dienstanbieter prüft die Beschwerde gemäß den geltenden Rechtsvorschriften und antwortet innerhalb einer angemessenen Frist.
19.Streitbeilegung
Die Parteien bemühen sich, etwaige Streitigkeiten zunächst durch Verhandlungen beizulegen.
Bleiben diese erfolglos, gilt für die Streitigkeiten ungarisches Recht.
Für die Entscheidung ist das nach geltendem Recht sachlich und örtlich zuständige ungarische Gericht zuständig.
Nutzer, die Verbraucher sind, können sich gemäß den einschlägigen Rechtsvorschriften an die für ihren Wohn- oder Aufenthaltsort zuständige Schlichtungsstelle wenden oder ein Verfahren bei der Verbraucherschutzbehörde einleiten.
20.Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Der Dienstanbieter kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig ändern, insbesondere:
bei Gesetzesänderungen;
bei Einführung neuer Dienstleistungen;
aus Sicherheits- oder technischen Gründen;
zur Weiterentwicklung des Dienstes.
Die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten an dem in der Veröffentlichung angegebenen Tag in Kraft.
Bei wesentlichen Änderungen informiert der Dienstanbieter die Nutzer elektronisch oder durch eine Mitteilung im System.
21.Sonstige Bestimmungen
Erweist sich eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen als unwirksam oder undurchführbar, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Die Parteien ersetzen die unwirksame Bestimmung durch eine Regelung, die ihrem wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck möglichst nahekommt.
Für hier nicht geregelte Fragen gelten insbesondere:
Gesetz Nr. V von 2013 über das Bürgerliche Gesetzbuch;
Gesetz Nr. CVIII von 2001 über bestimmte Fragen der Dienste des elektronischen Geschäftsverkehrs;
Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates (DSGVO);
Gesetz Nr. CXII von 2011 über das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und Informationsfreiheit;
Gesetz Nr. CXXXIII von 2003 über Wohnungseigentümergemeinschaften;
sowie alle sonstigen einschlägigen ungarischen und unionsrechtlichen Vorschriften.
22.Inkrafttreten
Der Zeitpunkt des Inkrafttretens der jeweiligen Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen richtet sich nach dem im Dokumentkopf angegebenen Datum und der Uhrzeit unter „Geändert“. Die gültige Fassung wird durch die dort angegebene Versionsnummer gekennzeichnet. Für frühere Fassungen gelten deren jeweilige Zeitstempel und Versionsnummern. Neue Bestimmungen gelten nicht rückwirkend.
Die Zustimmung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann durch eine bei der Registrierung und beim Vertragsschluss angezeigte, protokollierbare Zustimmungserklärung erfolgen. Der Dienstanbieter informiert die vertraglich gebundenen Nutzer gemäß geltendem Recht über wesentliche Änderungen; die genaue Art der Zustimmung und ihrer Dokumentation muss an die Funktionsweise des Systems angepasst werden.
23.Rechtswirkung elektronischer Dokumente
23.1.Elektronische Dokumente
Im System erstellte oder hochgeladene Dokumente werden elektronisch gespeichert.
Dazu zählen insbesondere:
Einladungen zu Eigentümerversammlungen;
Protokolle von Eigentümerversammlungen;
Beschlüsse;
Jahresberichte;
Finanzauswertungen;
Mitteilungen über Gemeinschaftskosten;
Betriebskostenabrechnungen;
Zahlungsaufforderungen;
Saldoübersichten;
Verträge;
Allgemeine Geschäftsbedingungen;
Datenschutzhinweise;
sonstige elektronische Unterlagen.
Der Dienstanbieter stellt sicher, dass Dokumente im System wieder auffindbar sind, sofern ihre Aufbewahrung gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben ist.
23.2.PDF-Dateien und elektronische Auszüge
Vom System erstellte PDF-Dateien und andere elektronische Dokumente dienen der Information, soweit Gesetze oder eine gesonderte Vereinbarung nichts anderes vorsehen.
Die Dokumente werden ausschließlich auf Grundlage der zum Erstellungszeitpunkt verfügbaren Daten erzeugt.
24.Online-Zahlungen
Wenn das System Online-Zahlungen ermöglicht, werden diese von einem externen, spezialisierten Zahlungsdienstleister abgewickelt.
Der Dienstanbieter speichert keine Bankkartendaten und hat keinen Zugriff darauf.
Für die mit Zahlungen verbundene Datenverarbeitung gelten auch die Datenschutzhinweise des Zahlungsdienstleisters.
Das System kann automatische Benachrichtigungen über erfolgreiche oder fehlgeschlagene Zahlungen versenden.
25.Verarbeitung von Bankdaten
Das System kann den Import und die Verarbeitung von Banktransaktionen ermöglichen.
Zu den importierbaren Formaten gehören insbesondere:
XML;
XLSX;
CSV;
weitere unterstützte Bankexportformate.
Der Nutzer ist dafür verantwortlich, dass ihm die hochgeladenen Kontoauszüge rechtmäßig zur Verfügung stehen und deren Inhalt korrekt ist.
Der Dienstanbieter übernimmt keine Haftung für Buchungsabweichungen infolge fehlerhafter oder unvollständiger Importdateien.
26.Gemeinschaftskosten und Betriebskostenabrechnung
Das System berechnet Gemeinschaftskosten, Versorgungskosten und weitere Zahlungsverpflichtungen auf Grundlage der vom Nutzer eingegebenen Daten.
Für genaue Berechnungen ist der Nutzer verpflichtet:
Zählerstände korrekt zu erfassen;
Tarife aktuell zu halten;
Eigentumsanteile ordnungsgemäß zu verwalten;
Zahlungen rechtzeitig einzutragen.
Die vom System erstellten Auswertungen ersetzen keine gesetzlich vorgeschriebenen Buchführungs- oder Steuerpflichten.
27.Protokollierung
Zur Sicherheit, Nachvollziehbarkeit und Fehlerbehebung kann das System insbesondere Folgendes protokollieren:
Anmeldezeitpunkte;
Abmeldungen;
IP-Adressen;
Browsertypen;
Gerätetypen;
fehlgeschlagene Anmeldungen;
Dokumentuploads;
Löschungen;
Änderungen;
Aktionen von Superadministratoren, Nutzern und Verwaltern;
den ursprünglichen Erfasser einer Wohnungseigentümergemeinschaft und den Erfassungszeitpunkt;
Änderungen bei der Zuordnung von Wohnungseigentümergemeinschaften, Nutzern, Verwaltern und Demo-Admin-2-Konten;
Berechtigungsänderungen.
Protokolldaten dürfen ausschließlich für rechtmäßige Zwecke verwendet werden.
28.Aktualisierungen
Der Dienstanbieter darf das System ohne vorherige Benachrichtigung weiterentwickeln, korrigieren oder ändern.
Aktualisierungen können insbesondere betreffen:
die Benutzeroberfläche;
Funktionen;
Sicherheitslösungen;
Leistung;
Datenbankstruktur;
Exportformate.
Der Dienstanbieter bemüht sich, Datenverluste oder erhebliche Dienstunterbrechungen durch Aktualisierungen zu vermeiden.
29.Unzulässige Nutzung
Der Nutzer darf das System insbesondere nicht für folgende Zwecke verwenden:
rechtswidrige Datenerhebung;
unbefugte Beschaffung personenbezogener Daten;
Speicherung urheberrechtsverletzender Inhalte;
Verbreitung von Viren oder Schadsoftware;
Rückentwicklung des Systems;
automatisierte Datenentnahme (Scraping);
Denial-of-Service-Angriffe (DoS/DDoS);
Versand von Spam;
unzulässige Werbung;
Belästigung oder Täuschung anderer Nutzer.
Der Dienstanbieter kann den Zugang eines Nutzers, der solche Handlungen begeht, mit sofortiger Wirkung sperren oder beenden.
30.Höhere Gewalt
Der Dienstanbieter haftet nicht für Schäden aufgrund einer unabwendbaren äußeren Ursache, auf die er keinen Einfluss hat.
Zu Ereignissen höherer Gewalt können insbesondere gehören:
Naturkatastrophen;
Überschwemmungen;
Erdbeben;
Brände;
Krieg;
Terrorakte;
Epidemien;
landesweite Internetausfälle;
Stromausfälle;
Cyberangriffe;
gesetzliche Verbote;
behördliche Maßnahmen.
31.Verjährung
Für Ansprüche aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die Verjährungsvorschriften des ungarischen Bürgerlichen Gesetzbuchs.
32.Kontakt und Mitteilungen
Der Nutzer verpflichtet sich, Änderungen seiner Kontaktdaten unverzüglich im System zu aktualisieren oder dem Dienstanbieter schriftlich mitzuteilen.
Der Dienstanbieter kann Mitteilungen an die zuletzt vom Nutzer angegebenen Kontaktdaten als zugestellt betrachten, sofern die fehlgeschlagene Zustellung nicht auf einen Umstand aus seiner Sphäre zurückzuführen ist.
33.Teilunwirksamkeit
Erweist sich eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen als unwirksam, undurchführbar oder rechtswidrig, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine rechtlich zulässige Regelung, die dem Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.
34.Abschließende Erklärung
Mit der Registrierung beziehungsweise Aufnahme der Nutzung des Systems erklärt der Nutzer, dass er:
den vollständigen Text der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen hat;
deren Bestimmungen verstanden hat;
sie als für sich verbindlich anerkennt;
zur Kenntnis nimmt, dass die jeweils gültige Fassung im System oder auf der Website des Dienstanbieters verfügbar ist.
35.Technische Anforderungen des Dienstes
35.1.Zugriff auf das System
Das System ist über das Internet mittels Webbrowser zugänglich.
Für die Nutzung werden empfohlen: eine stabile Internetverbindung; ein aktueller Webbrowser (Google Chrome, Microsoft Edge, Mozilla Firefox, Safari oder ein gleichwertiger Browser); aktiviertes JavaScript; eine HTTPS-Verbindung.
Der Dienstanbieter garantiert keinen fehlerfreien Betrieb bei veralteten Browsern oder nicht unterstützten Betriebssystemen.
35.2.Mobile Geräte
Das System kann auch auf Smartphones und Tablets genutzt werden. Der Dienstanbieter bemüht sich um eine responsive Benutzeroberfläche; einige Funktionen stehen jedoch möglicherweise nur auf Desktopcomputern vollständig zur Verfügung.
35.3.Versionsaktualisierungen
Der Dienstanbieter darf neue Funktionen einführen, bestehende Funktionen ändern, Fehlerbehebungen installieren, Sicherheitsaktualisierungen durchführen und technische Modernisierungen vornehmen.
Aktualisierungen dürfen die Rechte der Nutzer nicht unangemessen einschränken.
36.Systemintegrationen
Das System kann mit Diensten Dritter zusammenarbeiten, insbesondere E-Mail-Systemen, Kalenderdiensten, Bankdatenimporten, elektronischen Zahlungsdiensten, SMS-Benachrichtigungen, elektronischen Signaturen und Cloud-Speicherdiensten.
Für die Nutzung der externen Dienste können auch deren eigene Nutzungsbedingungen und Datenschutzregelungen gelten.
37.Benachrichtigungen
Das System kann automatische Benachrichtigungen versenden, insbesondere über: neue Dokumentuploads; Einberufung einer Eigentümerversammlung; Beginn einer Online-Abstimmung; Festsetzung von Gemeinschaftskosten; Erfassung einer Zahlung; überfällige Forderungen; Zahlungserinnerungen; Fertigstellung von Betriebskostenabrechnungen; Passwortänderungen; Sicherheitsereignisse; bevorstehenden Ablauf der Demo-Phase; Ablauf des Demo-Zugangs und die damit verbundenen Einschränkungen.
Benachrichtigungen dienen nur der Information. Der Nutzer ist für die Aktualität seiner Kontaktdaten verantwortlich.
38.Dateiuploads
Der Nutzer kann Dokumente in das System hochladen. Der Dienstanbieter kann die zulässigen Formate auf PDF, DOC, DOCX, XLS, XLSX, JPG, PNG und weitere genehmigte Dateitypen beschränken.
Der Dienstanbieter darf Dateigrößen begrenzen, Virenprüfungen durchführen und gefährliche Dateien automatisch ablehnen.
Im Status „Abgelaufene Demo“ sind das Hoch- und Herunterladen von Dateien nicht gestattet. Die Einschränkung bedeutet keine Löschung zuvor erfasster Daten oder Dokumente.
39.Speichernutzung
Dem Nutzer kann im System Speicherplatz zur Verfügung gestellt werden. Der Dienstanbieter darf Speichergrenzen festlegen, Daten archivieren, inaktive Daten verschieben und die Nutzung überwachen.
Der Nutzer darf das System nicht als allgemeinen Dateifreigabedienst verwenden.
40.Datenaufbewahrung
Der Dienstanbieter bewahrt Daten für die gesetzlich vorgeschriebene Dauer auf. Diese kann insbesondere von Buchführungs- und Steuervorschriften, zivilrechtlichen Verjährungsfristen, Datenschutzvorschriften und der Dauer des Vertragsverhältnisses zwischen Nutzer und Dienstanbieter abhängen.
Nach Ablauf der Frist darf der Dienstanbieter die Daten löschen oder anonymisieren, sofern das Gesetz nichts anderes vorsieht.
Der Ablauf der Demo-Phase führt für sich genommen nicht zur Löschung zuvor erfasster Daten. Im Status „Abgelaufene Demo“ bleiben die Daten erhalten; ihre Bearbeitung, Ergänzung sowie das Hoch- und Herunterladen unterliegen den in diesen AGB vorgesehenen Einschränkungen.
41.Archivierung
Der Dienstanbieter darf ältere Daten archivieren. Ziele sind Leistungsverbesserung, Sicherheit, gesetzliche Konformität und langfristige Aufbewahrung.
Die Wiederherstellung archivierter Daten kann aufgrund technischer Einschränkungen mehr Zeit beanspruchen.
42.Beendete Nutzerkonten
Daten zu beendeten Nutzerkonten werden nach geltendem Recht verarbeitet. Die Kontolöschung bewirkt nicht automatisch die Löschung von Buchführungsdaten, Belegen, Protokollen von Eigentümerversammlungen oder gesetzlich aufzubewahrenden Dokumenten.
Daten mit gesetzlicher Aufbewahrungspflicht dürfen bis zum Ablauf der vorgeschriebenen Frist verarbeitet werden.
43.Kundendienst
Der Dienstanbieter kann einen Kundendienst für Fehlermeldungen, technische Hilfe, allgemeine Auskünfte, Nutzeranfragen und Unterstützung bei der Systemnutzung betreiben.
Die Kontaktdaten werden auf der Website oder im System veröffentlicht. Anfragen zu Zuordnungen von Wohnungseigentümergemeinschaften, früher erfassten Anlagen oder Berechtigungsstreitigkeiten können auch an www.thgo.hu@gmail.com gerichtet werden.
44.Beweiskraft elektronischer Aufzeichnungen
Im System protokollierte Ereignisse können im Rahmen des geltenden Rechts als Beweismittel verwendet werden, insbesondere Anmeldungen, Dokumentuploads, Berechtigungsänderungen, Online-Stimmabgaben, Erfassung finanzieller Vorgänge und Zustellung von Systemmitteilungen.
Protokolldaten dürfen nur für rechtmäßige Zwecke und unter Beachtung des Datenschutzes sowie der DSGVO verwendet werden.
45.Schlussbestimmungen
Diese AGB gelten ab ihrem Inkrafttreten bis zu ihrem Widerruf oder ihrer Änderung. Mit der Nutzung des Systems erklärt der Nutzer, dass er die AGB vollständig gelesen und verstanden hat, sie freiwillig akzeptiert und zur Kenntnis nimmt, dass die jeweils gültige Fassung im System veröffentlicht wird.
Die elektronisch veröffentlichten AGB gelten als Information mit voller Beweiskraft und sind für Nutzer fortlaufend zugänglich.
46.Dienstgüten (SLA)
46.1.Zweck des Dienstes
Der Dienstanbieter bemüht sich um einen sicheren, zuverlässigen Betrieb des Systems mit hoher Verfügbarkeit. Aufgrund der Art des Dienstes gewährleistet er jedoch keine uneingeschränkte oder unterbrechungsfreie Verfügbarkeit.
46.2.Geplante Wartungen
Der Dienstanbieter darf Wartungsarbeiten durchführen, die den Systembetrieb betreffen, insbesondere Fehlerbehebungen, Sicherheitsupdates, Datenbankoptimierung, Leistungsverbesserung, Einführung neuer Funktionen und Serverwartung.
Soweit möglich, informiert der Dienstanbieter im Voraus.
46.3.Fehlerklassifizierung
Der Dienstanbieter kann gemeldete Fehler nach ihrem Schweregrad einteilen.
Kritischer Fehler: verhindert den grundlegenden Systembetrieb, beispielsweise keine Anmeldung möglich, Datenverlust, Ausfall des Buchhaltungsmoduls oder unerreichbare Datenbank.
Fehler hoher Priorität: das System ist nutzbar, jedoch funktioniert eine wichtige Funktion fehlerhaft.
Fehler normaler Priorität: beeinträchtigt die bestimmungsgemäße Nutzung nicht.
Fehler niedriger Priorität: geringfügiges Darstellungs- oder Bedienungsproblem.
47.Fehlermeldung
Nutzer können Fehler insbesondere per E-Mail, über den Kundendienst oder über ein Fehlermeldeformular melden. Die Meldung sollte eine genaue Beschreibung, den Zeitpunkt, gegebenenfalls einen Screenshot, die betroffene Funktion sowie Browser und Betriebssystem enthalten.
48.Geplante Weiterentwicklungen
Der Dienstanbieter darf neue Funktionen einführen, darunter Buchhaltungsmodule, Berichte, Exportformate, eine mobile Anwendung, Funktionen mit künstlicher Intelligenz, Unterstützung elektronischer Signaturen, Online-Bankanbindung, Integration von Rechnungsprogrammen und elektronische Rechnungsverarbeitung.
Weiterentwicklungen dürfen nicht zu einem ungerechtfertigten Verlust bestehender Daten führen.
49.Abonnement, Demo-Zeitraum und Nutzerstatus
49.1.60-tägiger Demo-Zeitraum
Ein berechtigter registrierter Nutzer kann das System ab seiner Registrierung 60 Tage lang im Status „Demo Admin“ nutzen. Währenddessen verfügt er für die vom Superadministrator zugelassenen Funktionen über dieselben funktionalen Rechte wie ein Nutzer mit regulärem Status.
Das Ablaufdatum der vom Demo Admin eingerichteten oder ihm unterstellten Demo-Admin-2-Verwalter entspricht dem Ablaufdatum ihres übergeordneten Demo Admin.
49.2.Benachrichtigungen über den Ablauf
Das System kann vor Ablauf des Demo-Zeitraums, insbesondere fünf Tage vorher, eine elektronische Warnung senden. Am Ablauftag können der Demo Admin und die zugeordneten Demo-Admin-2-Nutzer darüber informiert werden, dass sie keine neuen Daten mehr erfassen sowie keine Daten oder Dateien mehr hoch- oder herunterladen dürfen.
Die Einschränkung führt nicht zur Löschung bereits erfasster Daten.
49.3.Aktivierung des Nutzerstatus und Annahme der AGB
Der Demo Admin kann über einen vom System zugesandten individuellen elektronischen Link mitteilen, dass er in den regulären Nutzerstatus wechseln und die jeweils gültigen AGB akzeptieren möchte. Das System kann Zeitpunkt und Fassung der Zustimmung protokollieren.
Nach erfolgreicher Annahme kann die technische Berechtigung auf Nutzerstatus wechseln; der Abonnementzeitraum beginnt am Tag der Annahme. Das System kann eine elektronische Bestätigung versenden.
49.4.Abonnementgebühr und erster Teilmonat
Die Abonnementgebühr kann anhand eines vom Dienstanbieter festgelegten monatlichen Betrags je Bewohner berechnet werden. Für die Monatsabrechnung kann die am letzten Tag des betreffenden Monats im System erfasste Bewohnerzahl zugrunde gelegt werden.
Im ersten Teilmonat darf nur die anteilige Gebühr vom Aktivierungstag bis zum Monatsende berechnet werden. Die endgültige Bewohnerzahl kann am letzten Monatstag erfasst und die zugehörige Rechnung oder Zahlungsmitteilung am ersten Tag des Folgemonats ausgestellt beziehungsweise versandt werden.
49.5.Zahlungsverzug
Wird eine fällige Abonnementgebühr nicht bezahlt, darf der Dienstanbieter nach angemessener vorheriger Mitteilung und im Rahmen des geltenden Rechts einzelne Funktionen einschränken oder den Zugang aussetzen. Dies bedeutet nicht die Löschung von Daten, die gesetzlich oder vertraglich aufbewahrt werden müssen.
50.Gebührenänderungen
Der Dienstanbieter darf die Gebühren ändern. Nutzer sind vorher zu informieren. Änderungen gelten nicht rückwirkend für bereits bezahlte Zeiträume.
51.Testumgebung
Der Dienstanbieter kann eine separate Test- oder Entwicklungsumgebung bereitstellen. Die dort gespeicherten Daten können gelöscht oder verändert werden und gelten nicht als amtliche Aufzeichnungen. Nutzer dürfen nur Daten verarbeiten, deren Verwendung in der Testumgebung rechtmäßig ist.
52.Open-Source-Komponenten
Im System können Open-Source-Softwarekomponenten verwendet werden. Deren Nutzung richtet sich nach den jeweiligen Lizenzbedingungen. Die Open-Source-Lizenzen berühren nicht die Urheberrechte des Dienstanbieters an seinen eigenen Softwarebestandteilen.
53.Vertraulichkeit
Dienstanbieter und Nutzer müssen Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Partei und Informationen, die sie bei der Nutzung des Dienstes erhalten, vertraulich behandeln. Ausgenommen sind öffentlich zugängliche Informationen, gesetzlich offenzulegende Daten und Daten, die aufgrund behördlicher Anfragen weitergegeben werden müssen.
54.Kontrolle und Audit
Der Dienstanbieter darf den Systembetrieb sicherheitstechnisch und technisch überprüfen, um Datensicherheit zu gewährleisten, Leistung zu optimieren, unbefugte Zugriffe festzustellen und Rechtskonformität sicherzustellen. Dabei bemüht er sich, die Verarbeitung personenbezogener Nutzerdaten auf das erforderliche Minimum zu beschränken.
55.Elektronische Beweisführung
Vom System erfasste Protokolle, Ereignisaufzeichnungen und elektronische Zeitstempel können im Rahmen des geltenden Rechts als Beweismittel verwendet werden, insbesondere Anmeldungen, Abmeldungen, Dokumentuploads, Berechtigungsänderungen, Buchungsvorgänge, Online-Stimmabgaben und die Zustellung von Systemnachrichten.
56.Übertragung
Der Nutzer darf Rechte und Pflichten aus diesen AGB nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Dienstanbieters übertragen. Der Dienstanbieter darf Rechte und Pflichten aus dem Betrieb des Dienstes auf einen Rechtsnachfolger oder Vertragspartner übertragen, sofern die Rechte des Nutzers dadurch nicht beeinträchtigt werden.
57.Sprache und Auslegung
Das System kann mehrsprachig verfügbar sein. Bei Abweichungen sind die ungarischsprachigen AGB maßgeblich, sofern der Dienstanbieter nichts anderes bestimmt. Die Übersetzungen dienen ausschließlich der Information der Nutzer.
58.Schlussbestimmungen
Diese AGB bilden die vollständige Vereinbarung zwischen Dienstanbieter und Nutzer zur Verwendung des Systems. Setzt der Nutzer die Verwendung nach Inkrafttreten fort, gelten die AGB als angenommen. Sie werden elektronisch veröffentlicht und der Dienstanbieter stellt ihre dauerhafte Verfügbarkeit im System sicher.
59.SimplePay-Online-Zahlung – Parteien und Zahlungsempfänger
Je nach vertraglichen und technischen Einstellungen kann die THGO.hu-Anwendung für die Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften SimplePay-Online-Zahlungen anbieten. SimplePay Zrt. erbringt den Zahlungsdienst. BI88 Kft. betreibt die IT-Oberfläche von THGO.hu; deren Nutzung allein bedeutet nicht, dass BI88 Kft. Gläubiger sämtlicher angezeigter Forderungen oder Händler jeder Zahlung ist.
Bei THGO-Abonnements oder anderen Dienstleistungen von BI88 Kft. ist BI88 Kft. Gläubiger und, sofern vertraglich festgelegt, SimplePay-Händler. Bei Gemeinschaftskosten, Versorgungsgebühren oder anderen Forderungen der Eigentümergemeinschaft bestimmen das tatsächliche Rechtsverhältnis und die jeweilige SimplePay-Konfiguration den Gläubiger und den vertraglich gebundenen Händler.
Vor Beginn der Zahlung zeigt THGO die betreffende Eigentümergemeinschaft, den Zahlungszweck, den Betrag und verfügbare Händler- beziehungsweise Empfängerdaten an. Zahlungsansprüche verschiedener Eigentümergemeinschaften werden getrennt behandelt; Forderungen unterschiedlicher SimplePay-Händler sind in getrennten Transaktionen zu bearbeiten.
Die Zahlungsoption darf nur genutzt werden, wenn das entsprechende Händlerkonto und die technische Anbindung ordnungsgemäß eingerichtet sind.
60.SimplePay-Zahlungsablauf, Bestätigung und Gutschrift
Bei Einleitung der Zahlung übermittelt THGO die erforderlichen Transaktionsdaten an SimplePay und leitet den Zahler zur Zahlungsoberfläche von SimplePay weiter. Dort nimmt er die Zahlung und gegebenenfalls die starke Kundenauthentifizierung vor.
Die Rückkehr im Browser von der SimplePay-Seite zu THGO ist für sich genommen kein endgültiger finanzieller Nachweis der Zahlung an die Eigentümergemeinschaft. THGO verbucht eine Zahlung erst dann als erfolgreich, wenn eine überprüfte serverseitige Bestätigung (IPN) eintrifft oder eine authentifizierte SimplePay-Abfrage den erfolgreichen Endstatus FINISHED bestätigt.
Abgebrochene (CANCEL), abgelaufene (TIMEOUT) und fehlgeschlagene Transaktionen werden nicht gutgeschrieben. THGO kann die SimplePay-Transaktionskennung und die für den Buchungsabgleich erforderlichen Daten speichern.
61.SimplePay-Fehlzahlungen, Doppelzahlungen, Erstattungen und gespeicherte Karten
Bei fehlgeschlagenen, betragsmäßig fehlerhaften oder doppelten Zahlungen kann sich der Nutzer mit der Transaktionskennung an den angegebenen Händler beziehungsweise den technischen THGO-Support wenden. Fragen zur Kartenautorisierung oder Ablehnung können außerdem eine Rückfrage bei der kartenausgebenden Bank erfordern.
Die Voraussetzungen einer Erstattung richten sich nach dem Gläubiger, dem maßgeblichen Vertrag und den gesetzlichen Vorschriften. Eine genehmigte Erstattung kann mittels der von SimplePay unterstützten Refund-Funktion oder auf andere rechtmäßige Weise erfolgen.
Diese Integration führt nicht automatisch zur Speicherung von Kartendaten, zu OneClick-Zahlungen oder wiederkehrenden automatischen Belastungen. Solche Funktionen dürfen erst nach gesonderter Einführung, vorheriger Information und Erfüllung der einschlägigen SimplePay-Bedingungen zur Kartenregistrierung genutzt werden.
62.Pakete, Abonnements und zeitanteilige Abrechnung
THGO kann die Pakete Start, Pro und Max anbieten. Konkrete Preise, Funktionen, Abrechnungseinheiten und Abonnementbeginn ergeben sich aus der Bestelloberfläche beziehungsweise den bei Vertragsschluss mitgeteilten Preisangaben. Nicht in diesem Dokument angegebene Gebühren oder Funktionen gelten nicht allein deshalb als zugesagt.
Bei untermonatigem Beginn oder Änderungen der Bewohnerzahl rechnet das System nach der bei Bestellung erläuterten zeitanteiligen Methode ab. Die Unwiderruflichkeit einer Paketauswahl und Bedingungen späterer Änderungen dürfen nur im Rahmen des geltenden Rechts und nach eindeutiger vorheriger Information festgelegt werden. Gebühren und berücksichtigte Bewohnerzahlen müssen nachvollziehbar bleiben.
63.Empfehlungsprogramm und Rabatte
Der Dienstanbieter kann ein Empfehlungsprogramm anbieten. Berechtigung und Höhe eines Rabatts bestimmen sich nach den zum Teilnahmezeitpunkt gültigen, auf der Empfehlungsseite veröffentlichten Bedingungen. Grundlage kann die nach den Programmregeln anrechenbare, geprüfte Bewohnerzahl sein.
Daten empfohlener Personen dürfen nur bei angemessener Information und Rechtsgrundlage zur Kontaktaufnahme verwendet werden. Empfehlende dürfen nicht im Namen Dritter in Marketingnachrichten einwilligen. Durch unberechtigte oder irreführende Registrierung erlangte Rabatte können gemäß Gesetz und Teilnahmebedingungen entzogen werden.
64.Datenzugang und Export bei Vertragsende
Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses regeln die Parteien die Herausgabe oder Übertragung von Daten, Dokumenten und Finanzunterlagen der Eigentümergemeinschaft. Der Zugang darf nicht unangemessen von einem neuen Abonnement abhängig gemacht werden, wenn dies gegen Pflichten eines Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiters verstieße.
Art und Formate der Übergabe, Identitätsprüfung, berechtigte Empfänger, Kosten und tatsächliche Fristen richten sich nach Vertrag und Auftragsverarbeitungsvereinbarung. Gesetzlich aufzubewahrende Daten können im erforderlichen Umfang weiter gespeichert werden; unbegründet aufbewahrte Kopien sind zu löschen.
65.Kontrolle von Bankimporten und automatischer Zuordnung
Der Import von Bankdateien, die Kategorisierung finanzieller Buchungen und deren automatische Zuordnung zu Bewohnern sind technische Hilfsmittel und ersetzen keine inhaltliche und buchhalterische Prüfung durch den Verwalter. Abweichungen und fehlerhafte Zuordnungen müssen korrigierbar sein.
Der Dienstanbieter untersucht gemeldete und nachweisbare Systemfehler. Für die Beurteilung der Haftung sind Ursache, dokumentierte Funktionsweise, Mitverursachung der Parteien und zwingendes Recht maßgeblich. Gesetzlich nicht ausschließbare Haftung bleibt bestehen.
66.Az ÁSZF módosítása, értesítés és hatálybalépés
A Szolgáltató a jelen Általános Szerződési Feltételek módosításáról a regisztrált felhasználókat a regisztrációkor megadott e-mail-címükön, a tervezett hatálybalépést legalább 30 nappal megelőzően tájékoztatja. A tájékoztatás tartalmazza a módosított ÁSZF elérhetőségét, a közzététel napját és a hatálybalépés pontos dátumát. A módosított rendelkezések legkorábban a közzétételt követő 30. napon lépnek hatályba. A korábbi rendelkezések a módosítás hatálybalépéséig alkalmazandók. A módosítás nem érinti a felhasználók jogszabályon alapuló jogait; ahol jogszabály kifejezett hozzájárulást vagy eltérő eljárást ír elő, a Szolgáltató ennek megfelelően jár el.
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